BETRIEBSANLAGEN
BERATUNG ZUM GEWERBLICHEN GENEHMIGUNGSVERFAHREN
WIR BEGLEITEN SIE!
Gastronomie - Hotellerie - Apartments - Werkstätten - Büros - Shops - Labors - Logistik
Beratung zu Genehmigungs-
kriterien & Ankaufs-Check
Ihre Planung beginnt mit einer Erstkonzeption, indem wir maßgeschneiderte Lösungen suchen und den für Ihren Betrieb optimalen Ablauf planen.
Behördenabstimmungen
Mit über 25 Jahren Erfahrung in der Abstimmung mit Behörden wissen wir genau, wie ein reibungsloser Genehmigungsprozess abläuft. Dank unserer optimalen Gesprächskultur und Verständnis für behördliche Anforderungen begleiten wir Sie effizient und lösungsorientiert.
Planungsbegleitung
Wir begleiten Ihr Projekt von Beginn an und führen es gemeinsam zum Erfolg!
Wir erstellen Pläne und Konzepte nach Ihren Vorstellungen.
Antragstellung
Sobald alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig abgestimmt sind, reichen wir den Antrag termingerecht bei den zuständigen Behörden ein. Dadurch gewährleisten wir einen zügigen und effizienten Start des Genehmigungsverfahrens.
Erstellung der Einreichunterlagen
Wir weisen Ihnen den Weg durch das Genehmigungsdickicht und erstellen die erforderlichen Unterlagen. Unsere fundierte Planung gewährleistet eine rasche Genehmigung.
Bau und Änderung Ihrer Betriebsanlage
Auch bei der Errichtung und Umsetzung Ihrer Betriebsanlage stehen wir Ihnen zur Seite. Wir erstellen die notwendigen Planunterlagen, kümmern uns um Ausschreibungen, holen Angebote ein und organisieren den gesamten Prozess – vom Ankauf, der Antragstellung über die Errichung bis hin zum finalen Designkonzept.
MUSS ICH MEINE BETRIEBSANLAGE GENEHMIGEN LASSEN?
Wir beraten Sie verlässlich und kompetent in sämtlichen Fragen zu Ihrer Betriebsanlage. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein funktionales Konzept mit welchem Sie sich voll und ganz auf Ihre kernkompetenz konzentrieren können. Überlassen Sie uns die Bürokratie!
Das Genehmigungsverfahren
Für eine Betriebsanlage sind einerseits baurechtliche Genehmigungen erforderlich, als auch gewerberechtliche.
Eine Betriebsanlage ist genehmigungspflichtig, wenn sie potenzielle Auswirkungen wie Gefährdungen oder Belästigungen auf Nachbarn oder die Umwelt hat. Beispielsweise durch Lärm, Staub, Abwasser oder andere Emissionen.
Die Genehmigungspflicht bezieht sich sowohl auf den Bau der Betriebsanlage als auch, in bestimmten Fällen, auf Änderungen an bereits bestehenden Anlagen.
Wenn eine Genehmigung für eine Betriebsanlage erforderlich ist, müssen Unternehmen bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen einreichen. Die Behörde prüft diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit und führt in der Regel eine Vor-Ort-Besichtigung durch, an der auch Amtssachverständige und betroffene Nachbarn teilnehmen.Bei Nichteinhaltung drohen Strafen.
Die Genehmigung kann entweder im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens oder durch ein vereinfachtes Verfahren erteilt werden. Das vereinfachte Verfahren wird bei Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial angewendet, wie etwa bei kleineren Werkstätten oder Gastronomiebetrieben.
Zusätzliche Genehmigungen
Zusätzlich zur Betriebsanlagengenehmigung können weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie etwa veranstaltungsrechtliche, wasserrechtliche, naturschutzrechtliche, forstrechtliche oder baurechtliche Bewilligungen. In einigen Fällen kann auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder eine Änderung der Flächenwidmung notwendig sein.
Änderungen von Betriebsanlagen
Wesentliche Änderungen, wie Erweiterungen oder die Schaffung neuer Bereiche, sind genehmigungspflichtig. Ändern sich die Emissionen jedoch nicht signifikant, genügt eine Meldung an die Behörde. Ein Beispiel für eine anzeigepflichtige Änderung wäre der Austausch von Maschinen. Unternehmen müssen geplante Änderungen entweder vorab von der Behörde genehmigen lassen oder rechtzeitig melden.
Vorteilhaft bei diesem Verfahren ist, dass kein eigenes Änderungsgenehmigungsverfahren notwendig ist und somit die Nachbarbeteiligung entfällt. Ebenso eine diesbezüglich verkürzte Entscheidungsfrist für die Behörden von zwei auf vier Monate spart viel wertvolle Zeit.
Ausnahme - Genehmigungsfreistellungsverordnung
Eine Betriebsanlagengenehmigung ist nicht erforderlich, wenn von der Anlage keine negativen Auswirkungen ausgehen. Viele kleinere, ungefährliche Anlage sind daher von der Genehmigungspflicht befreit. Welche Betriebe definitiv ausgenommen sind, ist in der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung geregelt.
Beispiele für Betriebe, welche der Genehmigungsfreistellungsverordnung unterliegen: Büros, Einzelhandelsbetriebe, Lager oder Friseurbetriebe.
ZUSAMMENARBEITEN
Welche Unterlagen benötige ich für meine Betriebsanlagengenehmigung?
01
Betriebsbeschreibung
Die Betriebsbeschreibung muss die Tätigkeit, die Arbeitsvorgänge, die Betriebszeit sowie die Beheizungsart des Betriebes enthalten.
02
Planunterlagen
Der Antrag muss Grundrisspläne sowie Lagepläne der Anlage enthalten, aus denen das Vorhaben durch die Sachverständigen geprüft werden kann.
03
Abfallwirtschaftskonzept
Das Abfalwirtschaftskonzept umfasst die Beschreibung der bestehenden Abfallarten und der zu erwartenden Abfallmengen innerhalb des Betriebes. sowie die Analyse geeigneter Maßnahmen zur Abfalllvermeidung und -reduzierung.
04
Technische Unterlagen
Die technischen Unterlagen müssen ein Verzeichnis der verwendeten Geräte, Maschinen, der verwendeten Betriebsmittel, eingesetzten Stoffe und sonstigen Betriebseinrichtungen enthalten.